Hier werden mit den Gläubigern Verhandlungen geführt, um der überschuldeten Person ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, dass die Schuldenbereinigung für alle Beteiligten zumutbar ist und in absehbarer Zeit - in der Regel innert drei Jahren - abgeschlossen werden kann.
Um das Ziel einer Schuldenbereinigung zu erreichen braucht es sowohl Sie mit Ihrer Geduld, Ihrer Kraft und Ihrem starken Willen als auch uns als Fachstelle für die Verhandlung mit den Gläubigern und Amtsstellen.
Eine "Gelddurchlaufstelle" kann nicht als Schuldensanierung bezeichnet werden.
Die überschuldete Person ist nach rund drei Jahren schuldenfrei und kann Ihre laufenden Verpflichtung wieder vollumfänglich und selbständig erfüllen.