Schuldensanierung

Hier werden mit den Gläubigern Verhandlungen geführt, um der überschuldeten Person ein schuldenfreies Leben zu ermöglichen. Wichtig ist dabei, dass die Schuldenbereinigung für alle Beteiligten zumutbar ist und in absehbarer Zeit - in der Regel innert drei Jahren - abgeschlossen werden kann.
Um das Ziel einer Schuldenbereinigung zu erreichen braucht es sowohl Sie mit Ihrer Geduld, Ihrer Kraft und Ihrem starken Willen als auch uns als Fachstelle für die Verhandlung mit den Gläubigern und Amtsstellen.

Eine "Gelddurchlaufstelle" kann nicht als Schuldensanierung bezeichnet werden.


Grundsätze der Schuldensanierung

  • Die Bereitschaft der ratsuchenden Person muss vorhanden sein.
  • Das gegenseitige Vertrauen ist eine unabdingbare Voraussetzung.
  • Die persönlichen, familiären und beruflichen Verhältnisse müssen intakt und stabil sein.
  • Das Sanierungsbudget ist seriös zu erstellen und hat alle Auslagen zu enthalten.
  • Alle Vermögensteil müssen bei der Schuldensanierung miteinbezogen werden.
  • Es ist das Total aller Schulden zu berücksichtigen.
  • Frei von Überschuldung nach rund drei Jahren.
  • Nach der Sanierung können Sie Ihren finanziellen Alltag bewältigen.
  • Wir können nicht garantieren, dass eine Schuldenbereinigung immer problemlos und erfolgreich durchgeführt werden kann.

Eine heimliche Neuverschuldung während der Sanierung führt in der Regel zu einer sofortigen Mandatsniederlegung.

Ziele der Schuldensanierung

Die überschuldete Person ist nach rund drei Jahren schuldenfrei und kann Ihre laufenden Verpflichtung wieder vollumfänglich und selbständig erfüllen.